Der Begutachtungsprozess zur Fahreignung bei Alkohol-Fragestellung (Alkohol-MPU) im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) folgt einer klar definierten Systematik, die von Fachgremien in den Beurteilungskriterien für die Fahreignung (BuK) festgelegt wurde. Diese Systematik dient der Gewährleistung einheitlicher Standards und ermöglicht es, den individuellen Konsumverlauf des Probanden in vorgegebene Hypothesen einzuordnen. Auf Basis dieser Einordnung wird bewertet, welche Maßnahmen der Betroffene ergriffen haben sollte, damit eine positive Prognose für seine Fahreignung gestellt werden kann.
Die in den Beurteilungskriterien schriftlich niedergelegten Standards richten sich in erster Linie an Fachpersonal. Auf dieser Webseite kann daher nur ein grober Überblick über die Beurteilungskriterien gegeben werden. Um jedoch eine detaillierte und individuelle Einschätzung zu erhalten, stehe ich Ihnen als psychologisch ausgebildete Expertin gerne zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und bereiten Sie optimal auf die MPU vor, um eine positive Prognose zu erreichen.
Die Hypothesen zur Beurteilung bei einer Alkohol-Problematik lassen sich in drei zentrale Gruppen einteilen. Zunächst prüfen die Hypothesen A1 bis A3 die Ausprägung des Alkoholproblems, also die Art und Schwere der Problematik. Darüber hinaus wird anhand der Hypothesen A5 und A6 beurteilt, ob der Proband körperlich und geistig geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Abschließend bewertet Hypothese A4, ob der Betroffene in der Lage ist, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr künftig zuverlässig zu trennen. Falls bisherige Defizite bei der Problembewältigung vorliegen, wird im Rahmen der Hypothese A7 untersucht, ob diese durch die Teilnahme an einem Kurs gemäß §70 FeV behoben werden können.
Die Hypothesen zur Begutachtung bei einer Alkohol-Problematik
Die Hypothesen, die bei der Begutachtung geprüft werden, lassen sich wie folgt beschreiben:
- Hypothesen A1 bis A3 – Diagnose der Problemausprägung
- A1: Alkoholabhängigkeit
- A2: Mangelnde Fähigkeit zur Kontrolle des Konsums
- A3: Alkoholkonsum mit hohem Gefährdungspotenzial
- Hypothese A4 – Trennvermögen; hier wird überprüft, ob der Betroffene in der Lage ist, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Diese Überprüfung ist entscheidend für eine positive Prognose, insbesondere wenn der Proband bereits durch Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (auch Fahrerlaubnis-freien Fahrzeugen) aufgefallen ist.
- Hypothesen A5 und A6 – Körperliche und geistige Eignung
- Hypothese A7 – Wiederherstellung der Fahreignung durch einen §70-Kurs
Diese Hypothese bewertet, ob noch bestehende Defizite in der Problembewältigung durch die Teilnahme an einem §70-Kurs behoben werden können.
Jede dieser Hypothesen ist mit spezifischen Kriterien verbunden, die durch Indikatoren und, falls relevant, Kontraindikatoren präzisiert werden. Diese Kriterien dienen zunächst der Diagnose der Problemausprägung. Sobald der Fall einer bestimmten Hypothese zugeordnet werden kann, wird geprüft, ob die Zweifel an der Fahreignung durch entsprechende Maßnahmen ausgeräumt werden können.
Bei der MPU-Beratung unterstütze ich Sie dabei, die relevanten Hypothesen und Kriterien zu verstehen und gemeinsam zu prüfen, inwieweit diese auf Sie zutreffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine positive Prognose bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu erreichen.
Weiterlesen: Hypothese A1: Alkohol-Abhängigkeit
Weiterlesen: Hypothese A2: Alkoholmissbrauch und mangelnde Kontrolle über den Alkoholkonsum
Weiterlesen: Hypothese A3: Alkoholgefährdung
Weiterlesen: Auffälligkeit im Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreiem Fahrzeug
Weiterlesen: Wissenswertes zu Trinkmengen
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