Heilpraktikerin Lydia Braun

Hypothese A6: Geistige oder psychofunktionale Beeinträchtigungen durch Alkohol, die die Fahreignung ausschließen

Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen die geistigen und psychischen Fähigkeiten des Betroffenen in einem Maße vorhanden sein, dass ein sicheres Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist. Geistige oder psychofunktionale Beeinträchtigungen können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden und sind daher ein wichtiger Bestandteil der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Überprüfung der geistigen und psychofunktionalen Fähigkeiten

Die geistige und psychofunktionale Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der MPU durch standardisierte Tests ermittelt. Diese Tests prüfen unter anderem:

  • Konzentration: Die Fähigkeit, sich über einen längeren Zeitraum auf den Verkehr zu konzentrieren.
  • Reaktionsfähigkeit: Das schnelle und angemessene Reagieren auf unerwartete Situationen.
  • Problemlösungsfähigkeit: Die Fähigkeit, komplexe Verkehrssituationen sicher zu bewältigen.
  • Kurzzeitgedächtnis: Um Verkehrsinformationen schnell und effizient zu verarbeiten.

Die Anforderungen in den Tests variieren je nach Fahrerlaubnisklasse. Das bedeutet, dass für die verschiedenen Klassen unterschiedliche kognitive und psychische Fähigkeiten besonders wichtig sind.

Leistungsanforderungen und Kompensationen

Kleinere Fehlleistungen in einem Test können unter Umständen durch gute Leistungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass nicht jeder Test perfekt absolviert werden muss. Entscheidend ist das Gesamtbild, das im Rahmen der Untersuchung entsteht. Allerdings führen schwerwiegende oder wiederholte Fehlleistungen dazu, dass die Fahreignung insgesamt infrage gestellt wird. In solchen Fällen kann die Hypothese A6 zur Anwendung kommen, was bedeutet, dass geistige oder psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das Führen eines Kraftfahrzeugs ausschließen.

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