Wird einem Klienten die Hypothese A2 zugeordnet – also angenommen, dass er in der Vergangenheit nicht in der Lage war, seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren – ist in den meisten Fällen eine vollständige Alkoholabstinenz notwendig, um eine positive Prognose zu erzielen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann der Betroffene unter intensiver therapeutischer Betreuung das sogenannte „Kontrollierte Trinken“ (KT) erlernen und ein stabiles, reduziertes Trinkverhalten aufbauen.
Ich unterstütze Sie dabei, die Anforderungen für kontrolliertes Trinken zu verstehen und begleite Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen MPU-Vorbereitung.
Auf dieser Seite:
Ausschlusskriterien für Kontrolliertes Trinken
Kontrolliertes Trinken ist jedoch keine Option, wenn eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wurde oder der jahrelange Konsum bereits zu signifikanten körperlichen Schäden geführt hat. Auch psychische Störungen, Mischkonsum von Alkohol mit Drogen oder psychoaktiven Substanzen sowie chronische Erkrankungen, die eine Abstinenz erfordern, schließen diese Methode aus.
Weitere Faktoren, die Kontrolliertes Trinken erschweren oder unmöglich machen können, sind:
- Häufige Rückfälle, besonders in Phasen kontrollierten Trinkens.
- Steigende Blutalkoholkonzentrationen bei wiederholten Vorfällen in der Vergangenheit.
- Straftaten unter Alkoholeinfluss, insbesondere bei aggressivem Verhalten.
- Persönlichkeitsstörungen wie antisoziale, histrionische oder narzisstische Züge.
- Mangelnde Impulskontrolle, problematische Einstellungen und geringe Änderungsbereitschaft.
Voraussetzungen für Kontrolliertes Trinken
Ist im gegebenen Fall das Konzept des kontrollierten Trinkens nicht ausgeschlossen und soll es auch tatsächlich praktiziert werden, so sollten zunächst die allgemeinen Kriterien für eine angemessene Problembewältigung bei mangelnder Fähigkeit zur Konsumkontrolle sinngemäß erfüllt sein.
Um kontrolliertes Trinken (KT) zu erlernen, ist es notwendig, dass der Betroffene eine Psychotherapie, verkehrspsychologische oder suchttherapeutische Maßnahme durchläuft. Diese Maßnahme muss auf einem anerkannten und dokumentierten Seminarkonzept basieren und von qualifizierten Fachkräften wie Psychologen oder Suchtberatern durchgeführt werden. Zudem muss die Qualifikation der Maßnahme und des verantwortlichen Therapeuten durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Die Phasen des kontrollierten Trinkens
Der Lernprozess des kontrollierten Trinkens ist in drei Phasen unterteilt:
Verzichtsphase: Analyse und Vorbereitung
Nach einer nachvollziehbaren Eingangsdiagnose wird in der Verzichtsphase bei vollständiger Alkohol-Abstinenz die Konsum-Historie des Betroffenen analysiert. Die Ursachen und individuellen Risikofaktoren, die zum bisherigen Trinkverhalten und zur Auffälligkeit geführt haben, werden aufgearbeitet, und der Betroffene muss sich nachhaltig von früheren Verhaltensmustern und Automatismen distanzieren. Er erlangt Kenntnisse über das Aufbau- und Abbauverhalten von Alkohol, lernt individuellen Schutzfaktoren und Vermeidungsstrategien kennen und entwickelt Kompetenzen zur Selbstbeobachtung und Selbstkontrolle.
Für das kontrollierte Trinken werden unter Berücksichtigung der individuellen Vorgeschichte Verhaltensziele für die Häufigkeit von Trinkanlässen und die Trinkmengen definiert. Ein Alkoholisierungsgrad von mehr als 0,5 Promille ist dabei zuverlässig zu vermeiden.
Die Alkohol-Abstinenz in der Verzichtsphase wird über Abstinenz-Nachweise in Form von Urinanalysen auf EtG, Blutanalysen auf PEth oder Haaranalysen dokumentiert.
Implementierungs- oder Erprobungsphase
In der Implementierungs- oder Erprobungsphase wird unter fachlicher Aufsicht das geplante Trinkmuster erprobt. Am Ende dieser Phase wird mit einer PEth-Analyse ein Startwert für die Kontrollen in der Stabilisierungsphase ermittelt. Der PEth-Wert muss kleiner als 100 ng/ml sein.
Stabilisierungsphase: Langfristige Sicherung des Trinkverhaltens
In der letzten Phase, die mindestens sechs Monate andauern sollte, wird das neue Trinkverhalten weiter gefestigt. Regelmäßige Blutanalysen auf PEth finden alle 4-5 Wochen statt, um sicherzustellen, dass das Verhalten stabil bleibt. Der anfängliche PEth-Wert sollte dabei nicht überschritten werden.
Abschluss und Dokumentation
Der Gesamtprozess zur Befähigung des kontrollierten Trinkens verläuft in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr, wobei die Stabilisierungsphase sich über mindestens sechs Monate erstrecken sollte.
Liegen zwischen Beendigung der kontrollierten Stabilisierungsphase und der MPU mehr als vier Monate, so kann das kontrollierte Trinken entweder durch eine Haaranalyse auf EtG oder durch zwei weitere PEth-Analysen in den letzten drei Monaten vor der MPU dokumentiert werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Programm zum Erlernen des „kontrollierten Trinkens“ ist durch den behandelnden Psychologen oder Suchttherapeuten zu bestätigen und der Programmverlauf ist mit einem aussagekräftigen Therapiebericht zu dokumentieren.
Über die hier beschriebenen Aspekte hinaus müssen auch grundsätzlich die Voraussetzungen für ein solides Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren erfüllt sein, wie sie unter der Hypothese A4 beschrieben sind.
Weiterlesen: Abstinenznachweise und Abstinenznachweisprogramme
Weiterlesen: Analytik bei „kontrolliertem Trinken“ (KT)
Zurück: Hypothese A2: Alkoholmissbrauch und mangelnde Kontrolle über den Alkoholkonsum