Damit Abstinenz-Nachweise bei einer MPU anerkannt werden, sind geeignete Labore und Institute zu beauftragen, die hohe Anforderungen erfüllen müssen. Gemäß Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung (BuK) müssen die Laboratorien speziell akkreditiert sein. Das Kriterium CTU 3 definiert dies deutlich:
„Die toxikologische Untersuchung findet in einem nach
DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke
akkreditierten Labor nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) statt, ist als Abstinenznachweis, Überprüfung des Konsumverhaltens oder Nachweis einer aktuellen Drogenfreiheit am Untersuchungstag verwertbar und umfasst alle relevanten Stoffgruppen.“
Die BuK weisen explizit darauf hin, dass die Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 alleine nicht ausreicht, sondern der Zusatz „für forensische Zwecke“ im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik ist von Bedeutung. Dieser Zusatz bedeutet, dass bei der Akkreditierung explizit auch die speziellen Anforderungen an forensische Laboratorien gemäß GTFCh-Richtlinien überprüft wurden. Eine allgemeine Versicherung des Labors, dass nach den Richtlinien der „Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie“ (GTFCh) verfahren wird, ist nicht ausreichend; die formelle Akkreditierung ist maßgeblich!
Das Labor muss dem Klienten dem Klienten nicht nur die Akkreditierungsurkunde vorlegen, sondern auch für die Untersuchungsmethoden der in der Tabelle C.10 der Beurteilungskriterien (BuK) relevanten Ziel-Analyten müssen Akkreditierungen bestätigt werden. Durch diese Akkreditierungen wird die Zuverlässigkeit des Labors sichergestellt.
Sofern im Rahmen eines polytoxikologischen Screenings weitere Substanzen geprüft werden (bsp. Opioide, bestimmte Arzneistoffe oder sog. „neue psychoaktive Stoffe“ (NpS, siehe auch „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“, NpSG), bauchen die Verfahren nicht explizit akkreditiert sein, müssen aber nach dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft von einem forensisch-toxikologisch akkreditiertem Labor durchgeführt werden.
Im Bereich des therapeutischen Drug-Monitorings (TDM) können Blut- oder Serum-Analysen zur Überprüfung einer Dauer-Medikation auch von einem Labor durchgeführt werden, das nach DIN EN ISO 15189 akkreditiert ist. Sofern aber Screening-Verfahren über Urin- oder Haaranalysen benötigt werden, ist die forensisch-toxikologische Akkreditierung zwingend!
Der Probennehmer bzw. probennehmende Stelle müssen gegenüber dem Klienten neutral sein und jeglicher Interessenskonflikt muss ausgeschlossen sein. Deshalb werden Probennahmen durch bsp. behandelnde Ärzte, MPU-Berater, Therapeuten oder Anwälte i.d.R. nicht akzeptiert.
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