Alkoholabstinenz
Der Nachweis einer Alkoholabstinenz erfolgt gezielt über:
- Ethylglucuronid (EtG) als Haaranalyse (rückwirkend bis zu 3 Monate) oder in Form eine Urin-Kontrollprogramms;
- Phosphatidylethanol (PEth) in Form eine Blut-Kontrollprogramms.
Betäubungsmittel-Abstinenz
Für den Nachweis einer Betäubungsmittel-Abstinenz wird i.d.R. eine polytoxikologisch angelegte Analyse verlangt. Im Untersuchungsumfang (Urin-Kontrollprogramm oder Haaranalyse, rückwirkend bis zu 6 Monate) wird dabei standardmäßig auf
- Cannabinoide,
- Opiate,
- Kokain (und Metaboliten),
- Amphetamine,
- Methadon,
- Benzodiazepine
getestet. Sofern darüber hinaus Hinweise auf den Missbrauch oder Gebrauch weiterer Substanzklassen vorliegen, kann der Untersuchungsumfang entsprechend erweitert werden. Zeigen sich bsp. in einem hinweisgebenden Verfahren oder einem chromatographischen Suchprogramm Verdachtsmomente auf Benzodiazepin-Konsum, können vom Labor ohne besondere Beauftragung weitere Verfahren angewandt werden, um entsprechende Substanzen zu identifizieren. Analog wird bei Opioid-/Opiat-Konsum verfahren. Liegen Hinweise auf die Einnahme von psychoaktiven Arzneistoffen oder so genannten „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NpS) vor, sind ggf. weitere Analysen zu beauftragen.
Substitutionsbehandlung nach Opiat-Therapie
Im Falle einer Substitutionsbehandlung nach Opiat-Therapie ist das Screening auf Beigebrauch anderer Substanzen erheblich erweitert; die Überprüfung erfolgt auf:
- Opioide
- Neue psychoaktive Substanzen (NpS); hierunter fallen:
- synthetische Cannabinoide,
- neue synthetische Opioide,
- Designer-Benzodiazepine,
- etc.
- Medikamente mit Relevanz für die Fahrsicherheit und Fahreignung:
- Opioidanalgetika,
- Antipsychotika,
- Antidepressiva,
- Anxiolytika,
- Hypnotika,
- Sedativa,
- Psychostimulanzien,
- Antikonvulsiva,
- teilweise Antihistaminika.
Fehlgebrauch oder Abhängigkeit von Arzneimitteln
Bei Fehlgebrauch oder Abhängigkeit von Arzneimitteln erfolgt ebenfalls ein erweitertes Screening auf Beigebrauch anderer Substanzen, wie bei der Substitutionsbehandlung beschrieben. Wird ein fahreignungsrelevantes Medikament weiter verschrieben, ist eine quantitative Bestimmung der Wirkkonzentration im Blut, Serum oder Plasma nötig; ausgenommen ist eine Cannabis-Medikation oder Opioidtherapie.
Weiterlesen: Nachweiszeit von Drogen und Alkoholkonsum-Markern in Blut oder Urin