Die Identität des Klienten wird bei jeder Probennahme durch Abgleich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) kontrolliert und dokumentiert. Ferner wird die Einnahme von Medikamenten abgefragt. Sofern im relevanten Zeitraum Medikamente auf ärztliche Anweisung eingenommen wurden, sollte dies wahrheitsgemäß angegeben werden. Mit den modernen analytischen Methoden ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Wirkstoffe auffallen und identifiziert werden. Insbesondere wenn diese Medikamente unter die zu prüfenden Stoffgruppen fallen, kann ein Verschweigen als „mangelnde Kooperationsbereitschaft“ interpretiert werden.
Die Kopfhaar-Probe wird direkt über der Kopfhaut in Form von i.d.R. drei Bleistift-dicken Haarbündeln entnommen. Körperhaare sollten i.d.R. nur zu Beginn eines Abstinenzkontrollzeitraumes verwendet werden, weil aufgrund der unterschiedlichen Haarzusammensetzung nur schwer sichergestellt werden kann (z.B. durch Rasur der geplanten späteren Entnahmestelle), dass ausschließlich anagenes Haar analysiert wird und der Befund den gewünschten Zeitraum abdeckt.
Für Abstinenznachweise muss die Haarprobe Qualitätsanforderungen erfüllen: So sind gebleichte Haare nicht geeignet; colorierte, chemisch oder thermisch behandelte Haare sind nur bedingt geeignet. Eine Haarbehandlung sollte unbedingt mit der probennehmenden Stelle besprochen werden, um die Eignung der Haarprobe rechtzeitig zu prüfen. Sofern eine Haarbehandlung nicht von vornherein vom Klienten mitgeteilt wurde und erst während des Analysengangs entdeckt wird, kann ein negativer Befund nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden!
Im Labor wird die Haarprobe zunächst sorgfältig gewaschen („Dekontamination“), um äußere Antragungen zu entfernen. Anschließend erfolgt die mechanische Zerkleinerung und der „Haaraufschluss“, bei dem, abhängig von der zu untersuchenden Substanz, das Haar derart behandelt wird, dass der Analyt extrahiert werden kann. Die Extraktionslösung wird dann durch leistungsfähige Verfahren analysiert, i.d.R. durch chromatographische Auftrennung (z.B. Gaschromatographie (GC), Hochleistungs-Flüssigkeits-Chromatographie (HPLC), etc.) und gekoppelter massenspektrometrischer (MS) Identifizierung.
Restmengen der empfangenen Proben werden unter geeigneten Bedingungen mindestens 15 Monate asserviert, um bei Bedarf Nachanalysen durchführen zu können („Rückstell-Proben„).