Grundsätzlich gilt: Ein positiver Urin-Nachweis kann nicht nachträglich durch eine Haaranalyse aufgehoben werden, da einmaliger oder sehr seltener Konsum einer Substanz sich möglicherweise nicht genügend in der Haarsubstanz niederschlägt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden positive Opiat-Befunde, sofern beim Probanden keine Opiat-Vorgeschichte existiert.