Grundsätzlich gilt: Positive Urin-Befunde können nicht nachträglich durch eine Haaranalyse aufgehoben werden, da einmaliger oder sehr seltener Konsum einer Substanz sich möglicherweise nicht genügend in der Haarsubstanz niederschlägt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden positive Opiat-Befunde, sofern beim Probanden keine Opiat-Vorgeschichte existiert.
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