Im Rahmen eines Abstinenznachweisprogrammes wird bei jeder Einbestellung erfragt und dokumentiert, ob Medikamente eingenommen wurden.
Sofern der bestimmungsgemäße Gebrauch nachvollziehbar ist und ggf. durch eine ärztliche Verordnung belegt werden kann, kann i.d.R. das Programm fortgesetzt werden. Problematisch ist es hingegen, wenn nicht angegebene Medikamente, insbesondere wenn sie für das Verfahren relevant sind, in der Probe nachgewiesen werden und eine medizinische Anwendung im Nachhinein geltend gemacht werden soll.