Der Verzehr Mohn-haltiger Lebensmittel kann möglicherweise zu einem positiven Opiat-Nachweis im Urin führen; Haaranalysen auf Opiate zeigen bei geringfügigem Konsum dagegen keinen positiven Befund. Sofern bei dem Probanden keine Opioid-Vorgeschichte existiert und der Opiat-Nachweis „substanziell“ angezweifelt wird, kann deshalb auf Kosten des Probanden eine Haaranalyse über den entsprechenden Zeitraum durchgeführt werden. Ergeben sich keine anderen Verdachtsmomente, kann das Urinkontrollprogramm fortgeführt werden.
Die Haaranalyse darf frühestens vier Wochen nach der Urinprobe erfolgen, und das Haarsegment soll möglichst kurz, aber ausreichend lang sein, um den relevanten Zeitraum abzudecken.