Ethanol (Trinkalkohol) wird relativ schnell im Körper abgebaut, sodass der Blutalkohol-Spiegel zwar zur Beurteilung der akuten Beeinträchtigung verwendet wird, zur Überwachung einer Abstinenz im Rahmen eines Screenings aber ungeeignet ist. Alkohol-Abstinenz wird deshalb mit Hilfe von Ethanol-Abbaustoffen in den Haaren oder im Urin kontrolliert.
Die Eliminierung von Alkohol aus dem Körper erfolgt über verschiedene Routen:
- Etwa 2–10 % des aufgenommenen Ethanols werden unverändert über Urin, Schweiß und Atemluft wieder abgegeben.
- Von dem verbleibenden Alkohol wird ca. 90-95 % über die Hauptabbau-Route Alkoholdehydrogenase-katalysiert (ADH) in der Leber zunächst zu Acetaldehyd, dann zur Essigsäure aufoxidiert. Das Acetat wird über Citratcyclus und Atmungskette unter Energiegewinnung zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut. Die Haupt-Metaboliten Acetaldehyd und Essigsäure sind für Abstinenznachweise nicht geeignet, weil diese Stoffe auch durch andere körpereigene Mechanismen entstehen, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol-Konsum stehen.
- Etwa 0,5 % des Alkohols wird zu Ethylglucuronid (EtG) umgesetzt. Ethylglucuronid ist das Reaktionsprodukt aus der Veresterung von Ethanol und Glucuronsäure. Im Vergleich zum Blutalkohol wird EtG deutlich langsamer eliminiert und ist bedeutend länger messbar (Urin- oder Haar-Analyse); zwar ist eine Rückrechnung auf den ursprünglichen Blutalkoholgehalt solide nicht möglich, aber die Menge an gemessenem EtG lässt durchaus qualitative Rückschlüsse auf das Trinkverhalten zu. Während bei kleine Dosen Alkohol nur wenig EtG gebildet und auch relativ schnell aus dem Körper eliminiert wird, führen große Dosen zu einem signifikanten Anstieg des gebildeten EtGs, das bei chronisch-exzessivem Konsum sogar bis zu 6 Monaten nach Abstinenz-Beginn zu positiven Befunden in der Haaranalyse führen kann. Bei der Planung von Haaranalysen sollte dies durch einen zeitlichen „Sicherheitspuffer“ berücksichtigt werden.
Abstinenznachweise über die Haaranalyse werden bei EtG wegen Zerfalls- und Auswasch-Effekten nur über einen Zeitraum von 3 Monaten (i.e. 3 cm Haarlänge) anerkannt. Bei colorierten oder gebleichten Haaren ist ein Abstinenznachweis über eine Haaranalyse auf EtG grundsätzlich nicht möglich.
Während bei Abstinenz-Programmen über Urin-Kontrollen wegen der nur stichprobenweisen Einberufungen ein seltener Konsum auch größerer Alkohol-Mengen möglicherweise unentdeckt bleibt, wird dieser Konsum in der Haaranalyse wahrscheinlich auffallen; ein regelmäßiger Konsum nur kleiner Alkoholmengen bleibt möglicherweise bei der Haaranalyse eher unentdeckt, wird aber mit höherer Wahrscheinlichkeit bei den Urinkontrollen auffallen.
- Ein weiteres Stoffwechselprodukt des Ethanols ist das Phosphatidylethanol (PEth). PEth steht für eine chemische Stoffgruppe, bei der Glycerin mit zwei unterschiedlichen Fettsäuren und einem Phosphorsäureethylester verestert ist. Von besonderer analytischer Bedeutung als Alkohol-Konsummarker ist das „Phosphatidylethanol 16:0 / 18:1“.
Bei geringfügiger Alkoholaufnahme wird PEth ebenfalls nur geringfügig gebildet und schnell wieder eliminiert. Bei einer einmaligen Belastung bis 0,6 Promille oder einer wöchentlichen Aufnahme von 24 g Ethanol wurde in Studien der Cut-Off von 20 ng/ml im Blut nicht überschritten. Bei wiederholter und umfangreicherer Aufnahme kann PEth sich allerdings wegen seiner relativ großen Eliminationshalbwertszeit signifikant anreichern. Einerseits kann der Alkohol-Konsum länger nachgewiesen werden, und andererseits können so aus den Analysen-Werten auch Rückschlüsse auf das Trinkverhalten gezogen werden. Bei Abstinenzkontrollen über PEth kann wegen der gegenüber EtG längeren Nachweisbarkeit das Intervall für die spontane Einbestellung auf 2 Tage erweitert werden.
- Neben den oben beschriebenen Metabolisierungs-Routen reagiert das Ethanol auch mit im Körper vorhandenen Fettsäuren zu Fettsäure-Ethylestern (FSEE) oder es wird zu Ethylsufat (EtS) umgesetzt. Diese Alkoholkonsum-Marker sind allerdings weniger spezifisch und können signifikant durch äußere Einflüsse verändert werden. Als Marker zum Beleg einer Abstinenz sind sie deshalb nicht geeignet, sondern sie geben allenfalls Hinweise auf den Umfang eines bereits feststehenden Alkohol-Konsums.
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